AGB und Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste, ich bin ein kleiner Privatvermieter, keine Hotelkette. Grundsätzlich gilt zwischen Ihnen und mir alles, was der Hausverstand sagt 🙂 und dabei würde ich es – wenn’s nach mir ginge – eigentlich gern belassen. Ganz so einfach ist die heutige Welt aber leider nicht (obwohl ich das gerade bei einer so relaxten Unterkunft sehr gerne hätte), daher doch ein paar Regeln. Insbesondere möchte meine/Ihre Nachbarn, dass die Feriensiedlung leise genützt wird, im Interesse aller.

Miet- und Zahlungsbedingungen für meine Pfahlbauten 5a, 19a, 56a und 57a in der Romantika II Siedlung in Rust am Neusiedlersee

Diese Vereinbarung wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen. Telefonische Auskünfte, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen sind nur dann Bestandteil der Vereinbarung, wenn sie schriftlich von dem Vermieter bestätigt wurden.

Zum Mietobjekt zählen eine Seehütte mit Terrasse samt Haustechnik, Möbel, Einrichtungsgegenstände und sonstiges Inventar. Das Boot ist nicht Teil des Mietvertrages. Sie können das Boot zwar nützen, wenn es funktioniert, haben aber keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein vollwertiges Boot für die Dauer des Urlaubs zur Verfügung steht, wenn es z.B. defekt sein sollte oder z.B. wegen Wasserstand ein Befahren des Sees nicht möglich sein. Jede Hütte hat ein Boot, es gibt aber den Gedanken des Boot-Teilens. Wenn Ihr Boot nicht funktioniert, sollten die freundlichen Gäste der anderen beiden Hütten teilweise aushelfen, SOFERN dieses es nicht gerade selbst benützen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie ein Boot für die Dauer von einer Stunde/Tag auf meine Kosten beim Bootsverleih (wenige 100 m entfern) ausleihen.

Zustandekommen der Vereinbarung 1. Der Mieter erhält vom Vermieter eine Buchungsbestätigung (per Mail) nach Erhalt der schriftlichen Buchung durch den Mieter (per Internet, per Telefon). 2. Durch die Buchungsbestätigung wird die Anerkenntnis dieses Mietvertrages für den Mieter rechtswirksam. Gleichzeitig tätigt der Mieter die Zahlung des Mietpreises oder einer Anzahlung (je nach Vereinbarung, Frist bis Urlaubsantritt etc.) mittels Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters bzw. allen anderen Zahlungsmethoden, die der Vermieter anbietet. Durch all diese Vorgänge hat der Mieter dem Vermieter den Abschluss einer Miet- und Zahlungsvereinbarung für Ferienzwecke verbindlich zugesagt, somit hat er auch die Internetbeschreibung des Ferienangebotes des Vermieters, die zum Zeitpunkt der Buchungsaufgabe gültige Preise des Vermieters, sowie die nachfolgenden Zahlungs-, Reservierungsbedingungen und die sonstigen Bedingungen des Vermieters angenommen. 3. Die bzw. der Mieter hat mit der Buchung per Mail ein Foto von allen Reisepässen der Gäste zu übermitteln, da dies für das Gästeblatt notwendig sind.

Mietpreise Mietpreise, Saisonzeiten und Mietzeiträume sind online beschrieben und verbindlich, die Preisnennung bezieht sich auf jeweils einen Mietzeitraum. Kaution ist extra zu bezahlen. Kaution Für Schäden im/am Haus, Terrasse oder Boot, die während des Vermietungszeitraums auftreten und vom Mieter zu vertreten sind, haftet der Mieter in vollem Umfang, auch dann, wenn keine Kaution eingefordert wurde. Gleiches gilt für fehlendes Inventar (im Vergleich zur Inventarliste). Keine Sorgen, es hat noch nie was gefehlt, klingt strenger als es ist.

Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein: 1. Überlassung des Mietobjektes zur Nutzung während der Mietdauer. 2. Überlassung von Bettwäsche, Hand- und Duschtücher, Geschirrtücher während der Mietdauer zur Nutzung in den Räumen des Ferienhauses. 3. Übernahme der Energiekosten (Wasser, Strom, Heizung, Kühlung, Gas für Griller) durch den Vermieter. 4. Boot: sollte das Boot aufgrund Defekts etc. nicht zur Verfügung stehen, ist die Schadenersatzleistung des Vermieters wie folgt begrenzt: der Gast kann sich auf Kosten des Vermieters ein Boot im Hafen ausleihen, maximal jedoch für eine Gesamtdauer die 2 Stunden Bootsfahrt pro Tag für jeden Tag des Aufenthalts entspricht (kann aber z.B. auch tageweise eingelöst werden, also zB. ein ganzer Tag entspricht 8 oder 10 Stunden, je nach den Bedingungen des Bootsverleihers).

Belegung des Ferienhauses

Das Ferienhaus hat maximal 5 Schlafplätze. Im Einzelfall können wir uns abstimmen, ob vielleicht auch mal mehr Personen möglich sind. Bei nicht genehmigter Überbelegung kann der Vermieter die Vereinbarung frist- und entschädigungslos kündigen und den gezahlten Mietpreis einbehalten. Alle Häuser stehen IM WASSER, für Nichtschwimmer und Kinder wird keine HAFTUNG übernommen. Die beiden Schlafplätze unterhalb des Daches sind nur mit steiler Leiter zu erreichen (bei Hütte 57a ist die Leiter noch am relativ komfortabelsten, aber dennoch …) und daher für bewegungseingeschränkte Personen oder kleine, nicht trittsichere Kinder nicht geeignet. Keine Haftung durch den Vermieter.

Haustiere sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zulässig und können Sonderkosten unterliegen. Ein erhöhter Reinigungsbedarf kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden, etwa wenn Hunde oder Katzen im Bett oder am Sofa waren. Große Bitte an die Tierfreunde: haben Sie bitte Verständnis, dass nicht jeder Ihren Hund so lieb hat wie Sie in mögen. Tiere haben am Sofa, im Bett etc. unter KEINEN Umständen etwas verloren. Aus Respekt den nächsten Gästen und meinem Personal gegenüber. DANKE.

Der Zugang zum Ferienhaus erfolgt über einen Holzsteg, der auch ca. 10 Stufen beinhaltet. Üblicherweise ist KEIN Personal vor Ort, d.h. bitte selbst Vorsorge treffen, falls Sie jemanden benötigen um das Gepäck zu transportieren.

Aufsichtspflicht

Der Mieter ist darüber informiert, dass im Ferienhaus Küche, Wohnraum, 1 Schlafzimmer und Bad mit WC sich im Erdgeschoss befinden. Die Dusche bei Nr. 19a (Robinsonhütte) befindet sich im Außenbereich. 2 weitere Betten (Doppelbett ohne Füße und Kopfteil) befindet sich unter dem Dach mit Zugang nur über eine Leiter. Der Mieter hat insbesondere Kinder, Menschen mit Behinderung und die Begleitpersonen auf die entsprechenden Gefahren hinzuweisen. Der Vermieter schließt jegliche Haftung aus.

Stornobedingungen

Meine Ferienhäuser sind typische Urlaubsobjekte und die meisten Urlauber planen Ihren Urlaub lange im Vorhinein. Je kurzfristiger Ihr Storno, desto schwieriger ist es für mich, einen geeigneten Nachmieter zu finden und mit nur 3 Hütten trifft mich jedes einzelnen Storno natürlich ungleich härter, als dies für ein Hotel mit 20 oder mehr Zimmern trifft. Bitte daher um Verständnis für folgende Stornoregelung:

Dem Mieter wird bis zum Mietbeginn ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist gegenüber dem Vermieter schriftlich (Mail reicht, Zugangsdatum beim Vermieter ist ausschlaggebend) zu erklären. Für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann der Vermieter Ersatz verlangen. Somit werden bei Rücktritt vom Mietvertrag ab weniger als 60 Tage vor Mietbeginn 15 %, bis zum 45. Tag vor Mietbeginn 33 %, bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 66%, bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 80 % Stornogebühr fällig. Bei kürzeren Stornos wird der gesamte Betrag fällig. Jedoch gibt es eine FAIRNESS-Klausel: da ich nicht an Ihrem Unglück verdienen will, schließlich storniert niemand gern seinen Urlaub, fällt keine Stornogebühr an, wenn die Unterkunft noch vermietet werden kann (abzgl. 10 % Bearbeitungsgebühr und allfällige Rabatte (z.B. Last-Minute) die gewährt werden mussten).

Corona/Covid: KEINE STORNOGEBÜHR wenn wegen gesetzlicher Beschränkungen zu dem von Ihnen gebuchten Termin ein Urlaub in Rust nicht möglich sein sollte (Beherbergungsverbot wegen COVID). Falls es KEIN Beherbungsverbot gibt, aber SIE persönlich erkranken, fällt leider Stornogebühr an. Daher: damit Sie auch im Falle Ihrer Erkrankung finanziell geschützt sind, empfehle ich eine Reiseversicherung abzuschließen, z.b. https://www.europaeische.at/

Hausordnung

  • Bitte respektieren Sie, dass es sich um eine Siedlung privater Wochenendhäuser von Menschen handelt, die die Ruhe schätzen. Der Pfahlbau ist keine Party-Location. Bitte bezüglich Verhalten und Lautstärke immer daran denken, dass es sich um eine private und ruhige Anlage handelt. Und auch Sie werden von dieser wechselseitigen Rücksichtnahme profitieren.
  • Der Mieter hält das Mietobjekt in einem ordentlichen Zustand, insbesondere hält er sich an die Vorgaben der Gemeinde Rust bezüglich Mülltrennung. Rauchen im Haus ist untersagt.
  • Generell ist Ruhestörung wie Partys, Feiern oder Lärmen ausdrücklich verboten, insbesondere von 22:00 – 7:00 Uhr bitte um besondere Rücksicht (Ruhe!) auf die Nachbarn.
  • Mängel und Schäden am Mietobjekt Im Ferienhaus liegt eine Inventarliste aus. Diese gilt als vollständig und richtig akzeptiert, sollte nicht innerhalb des ersten Anreisetags eine gegenteilige Rückmeldung an den Vermieter erfolgen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, alle Mängel, alle Schäden oder Probleme mit der Energieversorgung dem Vermieter umgehend telefonisch zu melden. Dasselbe gilt für den Verlust der Schlüssel, in diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weitere Rücksprache mit dem Mieter eine neue Schließanlage zu Lasten des Mieters einbauen zu lassen.
  • Der Mieter haftet für von ihm oder Dritten in seiner Verantwortung (z.B. Begleitpersonen, Gäste und Besucher) verursachte Schäden am Mietobjekt oder abhanden gekommenen Einrichtungsgegenstände/Inventar sowie allen weiteren Haftungsansprüchen.
  • Haftung für Schäden des Mieters und Dritter: Der Mieter, seine Begleiter und Besucher und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während der Mietdauer durch den Vermieter nicht versichert und der Vermieter haftet auch nicht für derartige Sachen, auch nicht wenn die Ursache im Zusammenhang mit dem Mietobjekt entstanden ist.
  • Haustiere – Leider ein sehr emotionales Thema. Kurz gesagt: kleine, kurzhaarige Hunde sind erlaubt. Je größer und langhaariger umso eher bekomme ich Ärger mit meinem Reinigungspersonal, weil Hundehaare wirklich schwer zu beseitigen sind und ein nasser Hund auf einem Sofa überhaupt zu großen Problemen führen kann. Ich weiß auch nicht, wieviel ich Aufpreis für Hunde verlangen soll, denn nicht jeder Hund verursacht erhöhten Reinigungsaufwand. Derzeit sind kleine Haustiere gratis, große nicht erlaubt. Besonderer Reinigungsaufwand wird extra verrechnet. Standardmäßig gibt es keine Kosten.
  • Ankunft und Abreise: Der Schlüssel für das Ferienhaus wird dem Mieter bei Mietantritt mittels Schlüsselsafe und Code übergeben. Während des Ferienaufenthaltes ist der Mieter für die gesicherte Aufbewahrung des Schlüssels verantwortlich. Der Gast verpflichtet sich, den Schlüssel in jedem Fall beim Auszug aus dem Ferienhaus in die Schlüsselbox zurückzugeben. Die Übernahme des Mietobjektes durch den Mieter erfolgt direkt vor Ort zum vereinbarten Mietbeginn. Das Mietobjekt kann am Tag des Mietbeginns ca. ab 14-15:00 bezogen werden. Die Rückgabe des Mietobjektes und gegebenenfalls des Schlüssels erfolgt am vereinbarten Abreisetag ca. bis 10:30 Uhr.
  • Störungen durch den Mieter: Der Vermieter kann während des Aufenthaltes des Mieters die Mietvereinbarung ohne Rückvergütung der Miete kündigen, wenn der Mieter, seine Begleitung oder Besucher den Vertrag (Hausfrieden in der Ferienanlage, vertragswidriger Gebrauch, etc.) trotz Abmahnung (mündlich reicht) nachhaltig stören.
  • Haftungsausschluss des Vermieters: Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung, insbesondere im Falle von Leistungsstörungen oder Unmöglichkeit der Leistung. Salvatorische Klausel: Sollte ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon nicht die Wirksamkeit der anderen Teile beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Teile treten Vereinbarungen, die dem Sinn des unwirksamen Teiles am ähnlichsten sind.